Traunseelaw Rechtstipp

Mizelli - Gruber Rechtsanwälte GesbR

Wir verfassen regelmäßig den Rechtstipp in der Bezirksrundschau. Dabei werden aktuelle rechtliche Themen aufgegriffen und für Normalverbraucher in verständlicher Form zugänglich gemacht. Zum Nachlesen stehen diese Rechtstipps für Sie auf unserer Homepage zur Verfügung.

Für erhebliche Aufregung hat vor kurzem ein Urteil des Obersten Gerichtshofes gesorgt, mit welchem ein fremdhändiges Testament für ungültig erklärt wurde. Dies hatte ein mediales Rauschen im Blätterwald zur Folge, wobei in einer kleinformatigen Zeitung sogar die Frage gestellt wurde, ob nicht tausende Testamente in Österreich ungültig sind. Dem ist zum Glück nicht so.

Obwohl die Ehegatten schon seit längerem geschieden sind, leben sie noch gemeinsam in der früheren Ehewohnung. Es handelt sich dabei um eine Mietwohnung, deren Hauptmieter der Ex-Ehemann ist. Er hat eine neue Lebensgefährtin, welche ihn dort häufig besucht und sich dort auch länger aufhält.

Des Menschen bester (vierbeiniger) Freund ist bekanntermaßen der Hund und stellen die Betreuung, Verwahrung sowie die Haftung die zentralen Fragen bei der Anschaffung eines solchen Tieres dar. In letzter Zeit hat sich der Eindruck verstärkt, dass an die Verwahrung der Vierbeiner und damit an die Verantwortung der Hundehalter eine stetig steigende Sorgfaltspflicht geknüpft wird.

Eine Scheidung oder Auflösung einer Lebensgemeinschaft stellt für die gemeinsamen Kinder eine große emotionale Belastung dar. Die Eltern haben oft keine Gesprächsbasis mehr und geraten die Kinder im wahrsten Sinne des Wortes zwischen die Fronten. In der Anwaltspraxis hat sich gezeigt, dass hier gewisse Verhaltensregeln sehr wichtig sind, damit die Kinder nicht noch mehr leiden. Folgende elementare Regeln sollen eingehalten werden: