Traunseelaw Rechtstipp

Im heurigen Jahr gibt es wieder zahlreiche Neuerungen, hier die wesentlichen im Überblick:

Mag. Dr. Christoph MIZELLI

Erhöhung der Familienbeihilfe: Die Familienbeihilfe steigt von bisher EUR 114,00 bis 165,10 (je nach Alter des Kindes) auf ca. EUR 120,00 bis 173,74 pro Kind. Ab zwei Kindern wird zusätzlich bei Anspruch auf Familienbeihilfe eine Geschwisterstaffelung pro Kind ausgezahlt.

Kindermehrbetrag für geringe Einkommen: Alleinverdienende und Alleinerziehende, die kaum oder gar nicht lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind, werden mit dem Kindermehrbetrag steuerlich entlastet, welcher nunmehr EUR 450,00 beträgt.

Erhöhung der Pensionen: Diese betragen zwischen 10,2 und 5,8 %. Die Erhöhung wird in Form von Einmalzahlungen abgegolten, der größte Teil der Senioren sollte dabei eine Pensionserhöhung im Ausmaß in 8,2 % erhalten.

• Pensionisten werden kreditwürdig: Ab 1. April muss bei der Kreditvergabe von den Banken stärker auf die Rückzahlungswahrscheinlichkeit und das Vorhandensein von Sicherheiten abgestellt werden, die statistische Lebenserwartung ist für die Kreditvergabe nicht mehr so wichtig. Zudem darf der Tod eines Kreditnehmers nicht automatisch zur Kündigung des Kreditvertrages führen. Die Erben können entscheiden, ob sie in den Kreditvertrag eintreten oder nicht.

Pflegebonus: Ab Mitte des Jahres wird an pflegende Angehörige ein Bonus von EUR 1.500,00 jährlich ausbezahlt. Zudem steht dem Pflegepersonal ab 43 Jahren eine zusätzliche Urlaubswoche zu.

Lohnsteuer: Ab 1. Juli tritt die finale Senkung der Lohnsteuer sowie der Einkommenssteuer in Kraft. Der Steuersatz für Einkommen zwischen bisher EUR 31.000,00 und 60.000,00 wird von 42 % auf 41 % gesenkt und resultiert daraus eine steuerliche Entlastung von bis zu EUR 290,00.

Abschaffung der kalten Progression: Es ist eine automatische Anpassung der Grenzwerte der Lohnsteuerstufen an die Inflation im Ausmaß von zwei Dritteln vorgesehen. Basis für die Berechnung dieser Anpassung war die durchschnittliche Teuerungsrate in Österreich zwischen Juli 2021 und Juni 2022, welche 5,2 % betrug. Des Weiteren werden die beiden niedrigsten Tarifstufen um 6,5 % angehoben. Des Weiteren soll auch die Erhöhung von Absetzbeträgen um die volle Inflation von 5,2 % erfolgen. Konkret handelt es sich dabei um folgende Absetzbeträge: Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag sowie Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus.

Digitales Plattformen-Meldegesetz: Immer mehr Umsätze werden über Online-Plattformen erzielt, wobei jedoch eine Versteuerung nicht immer sichergestellt ist. Aus diesem Grund müssen seit Jahresbeginn Informationen über Verkäufer oder Vermieter an das Finanzamt gemeldet werden.

Entfall der Maklerprovision: Mieter/innen müssen ab 1. Juli keine Maklergebühr mehr bezahlen, diese Verpflichtung trifft nunmehr die Vermieter.

NOVA-Erhöhung: Die Normverbrauchsabgabe für Neufahrzeuge steigt mit Jahreswechsel um einen Prozentpunkt für alle neuen PKW, welche mehr als 104 Gramm an CO2 je Kilo-meter emittieren.

Rechtliche Änderungen für Whistleblower: Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie für das Aufdecken von Missständen in Firmen verzögert sich weiter. Hat eine Firma zwischen 50 und 249 Mitarbeitern, muss spätestens am 18.12.2023 ein Meldekanal für Hinweisgeber geschaffen werden.

Mülltrennung: Seit Anfang des Jahres sind alle Kunststoffverpackungen in der gelben Tonne oder dem gelben Sack zu deponieren. Alles, was kein Glas oder Papier ist, darf in die gleiche Tonne. Ausgenommen davon sind weiterhin Sonder- und Restmüll, in Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Wien sowie Teilen Oberösterreichs kommen auch Metallverpackungen dazu. Ab 2025 wird diese Regelung in ganz Österreich verpflichtend.

 

 Mag. Dr. Christoph MIZELLI
Rechtsanwalt und Strafverteidiger