Das Höchstgericht hat jüngst mit einer Entscheidung zum Thema Veröffentlichung von privaten Details zum Familienleben aufhorchen lassen (vgl. 7Ob197/21b).

Mag. Daniela Gruber

Die in diesem Verfahren belangte Mutter von drei Kindern schilderte auf Facebook Details zu ihrer Beziehung mit dem Kindesvater, der abgeschlossenen Scheidung sowie dem anhängigen Obsorgestreit. Das diesbezügliche „Posting“ war aufgrund des öffentlichen Accounts für alle Facebook-Nutzer einsehbar und wurde auch kommentiert.

Die davon betroffenen Familienmitglieder haben infolge dieses massiven Eingriffes in deren Privatsphäre gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen und in allen Instanzen Recht bekommen.

Der Oberste Gerichtshof hat zusammenfassend ausgesprochen, dass der Mutter nicht nur die grundlose Veröffentlichung privater Details zum Familienleben anzulasten sei, sondern auch die Duldung gehässiger Kommentare. Dieser Eingriff in das Recht auf Privatsphäre wurde als deutlich schwerer wiegend als das von der Mutter geltend gemachte Recht auf freie Meinungsäußerung gewertet; sie musste den Beitrag unverzüglich löschen und wurde ihr auch die zukünftige Veröffentlichung weiterer Details aus dem Familienleben untersagt.

Unter den Begriff „Privatsphäre“ ist in Anlehnung an Artikel 8 EMRK insbesondere das Familienleben, das Sexualleben, Krankheiten, Behinderungen und religiöse Ansichten zu subsumieren. Wenn derartige Themen einer größeren Zahl von Menschen (mehr als 10) zugänglich werden, spricht man von einer breiten Öffentlichkeit und damit einer möglichen Rechtsverletzung.

Die Rechtssprechung positioniert sich durch die gegenständliche Entscheidung eindeutig als Kritikerin der unreflektierten Veröffentlichung von Details des höchstpersönlichen Lebensbereiches eines Menschen durch andere. Bei Aktivitäten auf „Social-Media-Plattformen“ sollte daher immer auf mögliche, haftungsrechtliche Konsequenzen (Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Ehrenbeleidigung, Kreditschädigungen, Eingriffe in das Recht am eigenen Bild, etc.) Bedacht genommen werden:

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Mag. Daniela GRUBER
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin