Eine Scheidung oder Auflösung einer Lebensgemeinschaft stellt für die gemeinsamen Kinder eine große emotionale Belastung dar. Die Eltern haben oft keine Gesprächsbasis mehr und geraten die Kinder im wahrsten Sinne des Wortes zwischen die Fronten. In der Anwaltspraxis hat sich gezeigt, dass hier gewisse Verhaltensregeln sehr wichtig sind, damit die Kinder nicht noch mehr leiden. Folgende elementare Regeln sollen eingehalten werden:

Mag. Dr. Christoph MIZELLI

• Was immer auch zum Scheitern der Beziehung geführt hat, muss völlig ausgeblendet werden. Man bleibt ein Leben lang Mutter und Vater der gemeinsamen Kinder.
• Die Kinder geraten durch eine Trennung immer in einen Loyalitätskonflikt. Dessen ungeachtet benötigen sie beide Elternteile. Dies sollen bei minderjährigen Kinder die gesetzlichen Regelungen betreffend Obsorge und Kontaktrecht gewährleisten. Der Gesetzgeber gibt zwar die Rahmenbedingungen vor, lässt jedoch den Eltern grund-sätzlichen einen sehr großen Freiraum.
• Es ist absolut normal, dass zwischen den Eltern immer wieder Meinungsverschiedenheiten auftreten. Diese sollten jedoch keinesfalls in Gegenwart der Kinder ausgetragen werden. Wenn man auf vernünftiger Ebene kommuniziert, färbt das auch auf die Kinder ab.
• Gibt es Probleme mit den Kindern, sollen diese gemeinsam gelöst werden. Man soll Informationen austauschen und den Ex-Partner in die Entscheidungsfindung einbinden.
• Wichtig ist, wie man mit seinem Ex-Partner umgeht. Man soll sich nie negativ über diesen äußern und die Kinder auch nie in Partnerschaftskonflikte einbeziehen.
• Bei der Ausübung des Kontaktrechtes soll man eine klare Linie – beispielsweise im Umgang mit dem Handy, Fernsehkonsum, Lernzeiten, etc. – haben, die von beiden Elternteilen eingehalten wird.

Es ist völlig normal, dass es nach Trennungen immer wieder zu Unstimmigkeiten kommt. Gerne stehen wir Ihnen bei der Lösung von Konflikten zur Seite.

Mag. Dr. Christoph MIZELLI
Rechtsanwalt und Strafverteidiger